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FÜR MEHR LEBENSQUALITÄT.

Eine optimale Betreuung findet bei uns auf der medizinischen und
sozialen Ebene statt. Denn echte Lebensqualität geht über die Grund-
versorgung weit hinaus. Gutes Essen, geselliges Beisammensein, ge-
meinschaftliche Gottesdienste, Zeit für ein Gespräch oder der Friseur-
besuch – all das trägt zu dem Wohlbefinden unserer Bewohner bei.

Unsere Pflegeleistungen im Überblick:

Unsere Einrichtung ist durch den Abschluss eines Versorgungsvertrages mit den Pflege-
kassen zur Erbringung vollstationärer Pflegeleistungen zugelassen. Wir betreuen Senioren
mit und ohne Pflegegrad. Aufgrund unserer Versorgungsverträge mit allen gesetzlichen
Pflegekassen und dem Träger für die Soziale Sicherung, können wir vielen Senioren unser
umfangreiches Leistungsspektrum anbieten – egal ob Vollzeitpflege, Kurzzeitpflege oder
Verhinderungspflege.

Allgemeine Pflegeleistungen:

  • Orientierungsübungen zu Person, Ort, Zeit, etc.
  • Zeitungslektüre und Diskussionsmöglichkeiten
  • 10-Minuten-Aktivierung & Gedächtnisübungen
  • seniorengerechte Bewegungsangebote und Spielezur Aktivierung und Koordination der Geschick-
    lichkeit
  • Mithilfe bei der Gartenpflege
  • musische Tätigkeiten» kulturelle und religiöse An-
    gebote
  • kreatives Gestalten zur Erhaltung der Feinmotorik (z.B. Basteln, Malen, Handwerken)
  • besondere Gestaltung von Festen und Jahreszei-
    ten
  • Spaziergänge im Garten, Ruhezeiten und Erho-
    lung
  • Mitgestaltung bei der Vor-, Zu- und Nachbereitung von Mahlzeiten
  • Gruppen- und individuelle Einzelbetreuung
  • Unterstützung bei Zubereitung und Einnahme der Mahlzeiten
  • regelmäßiges Getränkeangebot, bei Bedarf Flüs-sigkeitsbilanzierung
  • Beobachtung des Allgemeinzustandes
  • Durchführung von Prophylaxen
  • Blutdruck- und Gewichtskontrolle
  • Begleitung/Hilfestellung bei Toilettengängen
  • Inkontinenzversorgung
  • Hilfestellung zum Erhalt der Mobilität

Leistungen im Bereich der Hauswirtschaft und
Verpflegung:

  • Hauswirtschaftliche Versorgung/Unterhaltsreinigung
  • Wartung und Unterhaltung, Ver- und Entsorgung
  • Wäscheversorgung
  • Vollverpflegung

Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

Auch wenn Angehörige ihre Lieben Zuhause pflegen
gibt es Zeiten, in denen man gerne eine Verhinde-
rungspflege in Anspruch nehmen möchte oder muss
– zum Beispiel, wenn pflegende Angehörige in den
Urlaub fahren möchten, krank sind oder aus anderen
Gründen an der Pflege gehindert werden. Die Pfle-
gekasse übernimmt die Kosten für diese notwendige
Ersatzpflege für maximal 42 Tage und bis zu 1.612 €
im Kalenderjahr. Voraussetzung ist, dass die pflegen-
de Person den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen
Verhinderung mindestens sechs Monate zu Hause ge-
pflegt hat und dieser zum Zeitpunkt der Verhinderung
mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist. Genauere
Informationen sowie den dafür nötigen Antrag erhal-
ten Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Ebenso bie-
ten wir für Pflegebedürftige, deren Pflege nicht kom-
plett zu Hause erbracht werden kann verschiedene
Formen der Kurzzeitpflege an.